Gemeinsame Richtlinien der Stadt Witten und des StadtSportVerbandes Witten e.V. für die Ehrungen im Bereich des Sports
Die Stadt Witten und der StadtSportVerband Witten e.V. (SSV) verleihen gemeinsam als Anerkennung für hervorragende sportliche Leistungen sowie für besondere Verdienste zur Förderung des Sportes, insbesondere bei der Wahrnehmung von Ehrenämtern in den Sportvereinen und Sportverbänden, Sportehrenzeichen und Sportehrenurkunden.
Geehrt werden nur Personen, die auch nach ihrem allgemeinen Verhalten einer Ehrung würdig sind.
Für sportliche Leistungen können im Rahmen dieser Richtlinien nur Sportlerinnen und Sportler ausgezeichnet werden, die die zu würdigende Leistung für einen Wittener Sportverein oder für eine Wittener Schule (Jugend trainiert für Olympia) erbracht haben.
Das Sportehrenzeichen wird in den Stufen Gold, Silber und Bronze verliehen.
Zum Sportehrenzeichen wird eine Besitzurkunde ausgefertigt, die von der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister und dem / der Vorsitzenden des SSV unterzeichnet wird.
Mit dem Sportehrenzeichen für besondere Verdienste (Ziffer 2.2) können in jedem Jahr nur max. vier Personen ausgezeichnet werden.
Für Sieger in Mannschaftskämpfen erhält jeder Verein eine besondere Urkunde. Darüber hinaus erhält jedes Mannschaftsmitglied eine Ehrennadel sowie eine Medaille.
2.1 Verleihungsvoraussetzungen für sportliche Leistungen
2.1.1 in Olympischen Programmdisziplinen
| Veranstaltung | Platzierung | Senioren | Jugend/ Junioren |
a) | Olympische Spiele | 1.-6. Platz Einzelwettbewerb 1.-3. Platz Mannschaftswettbewerb | Gold | - |
b) | Paralympics | w.o. | Gold | Gold |
b) | European Youth Olympic Festival | w.o. | - | Gold |
c) | Weltmeisterschaften | w. o. | Gold | Silber |
d) | Europameisterschaften | w. o. | Silber | Bronze |
e) | Deutsche Meisterschaften | 1.-3. Platz Einzelwettbewerb 1. Platz Mannschaftswettbewerb | Bronze | Bronze |
2.1.2 in Olympischen Sportarten
(die nicht Programmdisziplinen sind, in denen aber offiziell anerkannte Weltmeisterschaften stattfinden)
| Veranstaltung | Platzierung | Senioren | Jugend/ Junioren |
a) | Weltmeisterschaften | 1.-3. Platz Einzelwettbewerb 1. Platz Mannschaftswettbewerb | Gold | Silber |
b) | Europameisterschaften | w. o. | Silber | Bronze |
c) | Deutsche Meisterschaften | 1. Platz Einzelwettbewerb 1. Platz Mannschaftswettbewerb | Bronze | Bronze |
2.1.3 Berücksichtigung anderer sportlicher Leistungen,
Leistungen, die nicht durch die Ziffer 2.1.1 und 2.1.2 erfasst werden, können nach Ziffer 3.2.1 berücksichtigt werden.
2.1.4 Sportabzeichen
Für hervorragende Erfolge im Sportabzeichenwettbewerb erhalten
Sportlerinnen und Sportler Sportehrenzeichen in folgender Abstufung:
Zahl der Abstufungen:
40 x Bronze
45 x Silber
50 x Gold
und eine Besitzurkunde.
2.2 Verleihungsvoraussetzungen für besondere Verdienste für den Sport
Mit dem Sportehrenzeichen können darüber hinaus auch für besondere Verdienste Personen geehrt werden, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich für den Wittener Vereinssport oder überregional für Sportorganisationen eingesetzt oder auf sonstige Weise für den Sport eingesetzt haben.
2.2.1 Das Sportehrenzeichen in Gold:
Persönlichkeiten, die über den örtlichen Rahmen hinaus hervorragende Verdienste um die deutsche Sportpflege erworben haben oder sich in dieser Weise bei der Förderung des Sports in Witten verdient gemacht haben.
2.2.2 Das Sportehrenzeichen in Silber:
Persönlichkeiten, die sich durch langjährige verdienstvolle Tätigkeiten um die Förderung des Sports in Witten besonders ausgezeichnet haben.
2.2.3 Das Sportehrenzeichen in Bronze:
erhalten Personen, die sich zum Wohle des Sports in Witten in besonderem Maße verdient gemacht haben. Allein langjährige Mitgliedschaft ist kein Ehrungstatbestand.
3.1 Die Sportehrenurkunde
wird für die nachfolgenden sportlichen Leistungen in Olympischen Programmdisziplinen verliehen:
| Veranstaltung | Platzierung | Senioren | Jugend/ Junioren |
a) | WM/EM | 4.-6. Platz Mannschaftswettbewerb
| x | x |
b) | Deutsche Meisterschaften | 4.-6. Platz Einzelwettbewerb 2.-3. Platz Mannschaftswettbewerb | x
x
| x x
|
c) | Westdeutsche / oder Landesmeisterschaften | 1. Platz Einzel- und Mannschaftswettbewerb | x | x |
3.2 Berücksichtigung anderer sportlicher Leistungen
3.2.1 Für besondere Leistungen können Sportehrenurkunden verliehen
werden, soweit die Leistungen nicht durch die Ziffern 2.1 und 3.1 erfasst werden.
Platzierungsregelungen / Voraussetzungen finden keine Anwendung. Pro Jahr können jeweils im Senioren- und Jugend- / Juniorenbereich max. 10 Einzelpersonen und 2 Mannschaften berücksichtigt werden.
Über die Berücksichtigung entscheidet das Gremium nach Ziffer 3.3.1.
3.2.2 Sportabzeichen
Für besondere Erfolge im Sportabzeichenwettbewerb werden Sportlerinnen und Sportler mit der Sportehrenurkunde und einer Medaille geehrt:
Zahl der Sportabzeichen
15 x
20 x
25 x
30 x
35 x
3.3 Ehrungsgremium
3.3.1 Über die Berücksichtigung der zu würdigenden sportlichen Leistungen nach Ziffer 3.2.1 entscheidet ein Gremium, das sich wie folgt zusammensetzt:
3.3.2 Das Gremium wird bei Bedarf auf Einladung des geschäftsführenden SSV-Vorstandes tätig.
Für die Beschlussfähigkeit müssen mind. 5 Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des SSV-Vorsitzenden bzw. seines Stellvertreters.
Das Gremium ist darüber hinaus berechtigt, für außergewöhnliche Leistungen eine Ehrung mit einem Sportehrenzeichen vorzuschlagen.
Für besonderes faires sportliches Verhalten kann eine Fairnessauszeichnung an max. eine Mannschaft oder eine Einzelsportlerin oder einen Einzelsportler pro Jahr verliehen werden. Über die Vergabe beschließt das Gremium, wie unter Ziffer 3.3.1.
5.1 Die für eine Ehrung gem. Ziffer 2.1.1 / 2.1.2 / 3.1 vorgegebenen Leistungen müssen im Rahmen von offiziellen Meisterschaften der Fachverbände des Deutschen Sportbundes im Hauptklassenbereich, dem Behindertensport sowie der Schulen (Jugend trainiert für Olympia) erbracht werden.
Im Jugendbereich können mit dem Sportehrenzeichen nur Leistungen geehrt werden, die mindestens in der Jugendklasse B erzielt wurden.
5.2 An Stelle der Westdeutschen Meisterschaft tritt die Westfalenmeisterschaft,
wenn sie nach der Deutschen Meisterschaft die nächst niedrige Veranstaltung ist. Der jeweiligen Meisterschaft muss eine vom Fachverband vorgeschriebene Qualifikation vorausgegangen sein.
Eine direkte Meldung von der Stadtebene zu einer Meisterschaft der Punkte 3.1a) und 3.1b) genügt nicht. Über Ausnahmen entscheidet das Ehrungsgremium.
5.3 Für den Behindertensport gelten die entsprechenden Voraussetzungen und Veranstaltungen.
5.4. Ungeachtet der Ehrungsvoraussetzungen nach dieser Ordnung behält sich die Bürgermeisterin / der Bürgermeister vor, in einer eigenständigen Veranstaltung außerhalb dieser Ehrenordnung auch solche sportliche Leistungen Wittener Bürgerinnen und Bürger zu ehren, die nicht für bzw. in einem Wittener Verein erzielt wurden.
5.5 Vorschlagsrechte und zeitliche Befristung
5.5.1 Sportehrenzeichen
Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Sportehrenzeichens ist der SSV mit seinen Vereinen und die Fachschaften sowie die Fachvertreter der Schulen. Die Vorschläge für die Ehrenzeichen sind der Geschäftsstelle des SSV bis zum 15.1. des Folgejahres zuzuleiten.
Die Ehrung soll möglichst zeitnah durch Übergabe eines Präsentes durch die Bürgermeisterin / den Bürgermeister / einen Vertreter des SSV-Vorstandes erfolgen. Die Übergabe einer Ehrennadel, einer Medaille sowie einer Ehrenurkunde erfolgen in einer gesonderten öffentlichen Veranstaltung des SSV.
5.5.2 Sportehrenurkunden
Vorschlagsberechtigt für die Verleihung von Sportehrenurkunden sind die Institutionen, wie unter 5.5.1 beschrieben.
Zusätzlich können die Mitglieder des Ehrungsgremiums eigenständige Vorschläge machen. Die Mitteilung einer zu berücksichtigenden Leistung erfolgt gegenüber dem SSV. Die Ehrenurkunde und eine Medaille sollen im Rahmen einer vom SSV organisierten öffentlichen Veranstaltung durch Mitglieder des SSV-Vorstands übergeben werden.
5.6 Beschlussfassung
Die Beschlussfassung über die vorzunehmenden Ehrungen für besondere Verdienste im Sport (Ziffer 2.2) erfolgt einvernehmlich zwischen dem SSV-Vorstand und dem Sportausschuss der Stadt Witten. Die Vergabe von Ehrenurkunden für sportliche Leistungen nach Ziffer 3.2.1 beschließt das Ehrungsgremium nach Ziffer 3.3.1.
Mitgliedsvereine erhalten nachfolgende Jubiläumsgaben:
Jubiläum anlässlich des
oder entsprechende Sachpreise.
Weitere Jubiläen werden aufsteigend im 25-jährigen Rhythmus mit jeweils einem Mehrbetrag von 50,- € berücksichtigt.
StadtSportVerband Witten | Haus des Sports - Westfalenstraße 75 | 58453 Witten
Tel: 02302 - 282430 | FAX: 02302 - 282439| Email: ssv@ssvwitten.de